Torurismuszentrale und PRO EHRENAMT haben gemeinsame diese Handlungshilfe für Urlaubsgäste entwiickelt.

Broschüre

Jetzt sind die Ergebnisse des 5.Freiwillien-Surveys aus dem Jahr 2019 bekannt

Ergebnisse

Viele heiße Diskussionen, viel Protest, viel Unbehagen bei den Ehrenamtlern landauf - landab, weil im Mai 2018 die neuen EU-Datenschutzbestimmungn in Kraft treten. Wo überall Informationsveranstaltungen angeboten werden, sind sie stark besucht.

Wir geben Ihnen hier die Bestimmungen, von unserem Experten Patrick R. Nessler zusammengestellt. zur Kenntnis.

Datei

Datenschutz-Richtlinien

Kompetenznachweis

Umweltminister Reinhold Jost konnte in einem Pressegespräch festhalten, dass der Hygienestandard bei Volks- und Vereinsfesten sich deutlich gebessert hat. Seit 2015 gestalten das Ministerium mit den Ehrenamtbörsen und der Landesarbeitsgemeinschaft PRO EHRENAMT Informationsveranstaltungen zur Hygiene bei Volks- und Vereinsfesten. Der Rückgang lässt sich auf die gute Aufklärungsarbeit im Vorfeld der Veranstaltungen zurückführen. Besucherrekord war bei einer Veranstaltung 2016 in Saarlouis mit 316 Personen.

 

Kontrollen auf Volks- und Vereinsfesten werden durch Lebensmittelkontrolleure des LAV regelmäßig durchgeführt. Zu der Palette der Veranstaltungen gehören große Stadtfeste, Weihnachtsmärkte, kleinere Veranstaltungen im Dorf, aber auch Festvorhaben in Kindergärten und Schulen.

 

Im Jahr 2015 wurden bei 1285 Kontrollen 85 formelle Maßnahmen (z.B. Verwarnung) vorgenommen.

 

Im Jahr 2016 wurden bei 1091 Kontrollen 61 formelle Maßnahmen vorgenommen.

 

Im Jahr 2017 wurden bei 1230 Kontrollen 36 formelle Verwarnungen ausgesprochen.

 

Flyer

Broschüre

Anlage 1

Vertragstext

Überwiegend im Saarland Beschäftigte, Beamte, Richter und Auszubildende haben jährlich Anspruch auf bis zu 6 Tage Freistellung für berufliche oder politische oder der Weiterbildung im Ehrenamt. Davon müssen bis zu 2 Tage "arbeitsfreie Zeit" vom Beschäftigten eingebracht werden.

Freistellung von der Arbeit kann für 

• politische Weiterbildung,
• berufliche Weiterbildung oder
• eine Qualifizierung im Ehrenamt

für bis zu 6 Tage im Jahr beansprucht werden, wenn man mindestens seit 12 Monaten dem Betrieb angehört. Auch eintägige Veranstaltungen sind freistellungsfähig. 

Dabei gilt, dass Beschäftigte ab dem dritten Freistellungstag für die Hälfte der Zeit arbeitsfreie Zeit einbringen müssen. Arbeitsfreie Zeit sind Tage, an denen nicht gearbeitet wird, wie Urlaub oder Wochenenden und Feiertage. Arbeitsfreie Zeit kann auch durch Überstunden abgegolten werden. 

Die Beschäftigten müssen dem Arbeitgeber die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung spätestens 6 Wochen vor Beginn mitteilen. Der Arbeitgeber muss spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Rückmeldung geben. Der Freistellungsanspruch kann mit Zustimmung des Arbeitgebers auf das folgende Jahr übertragen werden, um an einer längeren Bildungsmaßnahme teilnehmen zu können. 

Die Freistellung wie auch die Übertragung auf das nächste Jahr kann vom Arbeitgeber nur dann abgelehnt werden, wenn 

  • die Veranstaltung nicht als freistellungsfähig belegt werden kann, 
  • zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen, 
  • Urlaubswünsche anderer Beschäftigter entgegenstehen, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, 
  • in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr bereits einem Drittel der Belegschaft Freistellung gewährt wurde,  in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten bereits vom Arbeitgeber veranlasste und durchgeführte betriebliche Weiterbildung auf den Freistellungsanspruch angerechnet wird.

Für die Teilnahme an Maßnahmen, die zum Erwerb eines nachträglichen Schulabschlusses führen, beträgt die maximale Freistellung acht Tage pro Jahr. Gleiches gilt für Weiterbildungsmaßnahmen in den unmittelbar auf einen Erziehungsurlaub folgenden zwei Jahren, sofern diese besonderen betrieblichen Erfordernissen dienen. 

Weitere Informationen finden Sie im Weiterbildungsportal unter https://weiterbildungsportal.saarland/.

Ausarbeitung

Kennen Sie sich mit der Ehrenamt-Pauschale aus?

Nein, dann lassen Sie sich von uns informieren und beraten. Es ist ein Instrumentarium, das von vielen Vereinen noch viel zu wenig genutzt wird.

Der Sport kennt seit Jahrzehnten den "Übungsleiter-Freibetrag". Diese Pauschale gilt auch für alle anderen ehrenamtlichen Gruppen.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder mailen Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Das Ehrenamt soll auch von den politischen Gremien stärker gefördert und unterstützt werden. Dazu ist das Ehrenamts-Stärkungsgesetzt geschaffen worden, das viele neue Möglichkeiten eröffnet.

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes

"Ehrenamtliche Vorstände gesucht! Wie Sie Führungskräfte für den Verein gewinnen, entwickeln und binden." So heißt der neue Leitfaden der Akademie Management und Politik (MuP) der Friedrich-Ebert-Stiftung . Inhaltlich geht es nicht nur um das Thema der Suche und des Vorstandswechsels, sondern auch um die effektive Gestaltung von ehrenamtlicher Vorstandsarbeit in Vereinen. Interessant dabei ist, dass die Broschüre nicht nur viele positive Empfehlungen bietet, sondern auch verdeutlicht, wie man sicher einen neuen Vorstand vertreibt, Vereinsarbeit sabotiert oder Vorstände frustriert - z.B. mit dem Satz "Learning by doing ist die Devise, so hat es der alte Vorstand auch gemacht!" Autoren der Broschüre sind Katrin Matuschek, Leiterin der Akademie, und Valerie Lange. (ML)

 

Die Menschen im Land sollen bei ihrem Wunsch nach mehr ehrenamtlichem Engagement ermutigt und bestehendes Engagement soll stärker gefördert werden. Mit „Saarland zum Selbermachen“ unterstützt die Regierung direkt und unbürokratisch das ehrenamtliche Engagement in den Kommunen. 

Inhalt

Was wird gefördert?
Gefördert werden gemeinwohlorientierte Projekte in saarländischen Städten und Gemeinden – egal ob sie noch in der Planung sind und bald umgesetzt oder ob sie bereits laufen und verlängert werden sollen.

Wie wird gefördert?
Projekte können eine einmalige finanzielle Unterstützung von bis zu 3.000 Euro erhalten. Im Ehrenamt ausgezeichnete Bürgerinnen und Bürger begutachten das beantragte Projekt. Dann wird über die Förderung und deren Höhe entschieden.

Wer erhält die Förderung?
Die Förderung können Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Initiativen und ähnliche Zusammenschlüsse von natürlichen Personen beantragen. Wenn das Projekt beendet ist, schicken Sie uns einfach eine kurze formlose Dokumentation.

Was gehört zum Antrag?
Anträge können unbürokratisch mit dem Formblatt auf der Rückseite beantragt werden, aber auch per Brief oder E-Mail.
Wichtig ist nur, dass die Angaben aus dem Formblatt enthalten sind. Bei Nachfragen werden Sie von uns kontaktiert.


Bitte richten Sie Ihre Anträge mit Projektbeschreibungen an:
Staatskanzlei des Saarlandes, Referat B/6 „Saarland zum Selbermachen“
Am Ludwigsplatz 14, 66117 Saarbrücken

Flyer

 

Die Landesregierung möchte die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt verbessern, dazu sind einige Anstrengungen unternommen worden:

Versicherung:

Im Jahr 2005 schloss die Landesregierung eine Sammel-Haftpflicht- und Sammel-UInfallversicherung für ehrenamtlich Tätige ab. Um die Absicherung der Ehrenamtlichen zu verbessern, hat das Land 2012 seine Haftpflicht-Sammelversicherung für Ehrenamtliche aufgestockt. Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschädenwurde von 2 Millionen auf 7,5 Millionen erhöht.

Ehrenamtsnadel:

Seit 2008 gibt es die Saarländische Ehrenamtsnadel, mit der Saarländerinnen und Saarländer für ehrenamtlicheas Engagement ausgezeichnet werden.

Sonderurlaub:

Das Verfahren für die Gewährung von Sonderurlaub für in der Jugendarbeit ehrenamtlich Tätige (Übungsleiter, Trainer, Betreuer), der sog. "Ehrenamtsurlaub" wurde vereinfacht und beschleunigt und auf sportliche, kulturelle und gesellschaftliche Aktivitäten erweitert.

Internet-Portal

Mit der Freischaltung des Internet-Portals (Freiwilligenportal) im Jahr 2011 hat das Land sein Informations- und Serviceangebot für alle freiwillig Tätigen nachhaltig verbessert.

Ehrenamtskarte:

Zur weiteren Stärkung der Anerkennungskultur im Ehrenamt hat die Landesregierung die saarländische Ehrenamtskarte in zwei Modell-Landkreisen (Neunkirchen und Merzig-Wadern) einführen und erproben, um diese anschließend nach Möglichkeit flächendeckend zu etablieren. Mit der Ehrenamtskarte sollen ehrenamtlich Tätige, die sich in besonderem Maße für das Gemeinwohl engagieren, Vergünstigungen auf öffentliche und private Angebote erhalten. 

Im Saarland sind fast 400 000 Menschen "freiwillig engagiert" (prozentual betrachtet der 4.Platz aller 16 Bundesländer). Mit ca 2200 Vereinen bieten die Sportvereine eine enorme Trägerfunktion für die Bereiche des Leistungs-, Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport.

Darin engagieren sich die Mitglieder in 40 000 ehrenamtlichen Positionen, davon rund 21 000 auf der Vorstandsebene und etwa 19 ooo auf der Ausführungsebene. Knapp 25 000 Positionen werden von Männern, rund 15 000 von Frauen besetzt. Im Durchschnitt ist jeder Ehrenamtliche 15,9 Stunden pro Monat für seinen Vorstand/Verein tätig. Landesweit ergibt sich daraus eine Arbeitsleistung von rund 642 000 Stunden, die in den Sportvereinen jeden Monat für gemeinwohlorientierte Zwecke gebracht wird. Daraus resultiert landesweit eine monatliche Wertschöpfung von zirka 9,6 Millionen Euro bzw. eine jährliche Wertschöpfung von rund 116 Mio Euro durch ehrenamtliches Engagement allein in Sportvereinen.